Förderungszweck: Malen, Tanzen, Circus, Trickfilm, Musik machen: Kinder sind kreativ und brauchen Kultur, um ihre Talente und Interessen zu entdecken! Kinder und Jugendliche sollen aktiv bei der Planung und Umsetzung mitwirken.
Für wen? Kinder und Jugendliche
Bundesland? Deutschlandweit
Wer kann‘s beantragen? Kinder und Jugendliche (mit Unterstützung einer volljährigen Person), Bürgerinitiativen und Vereine; operative Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften. Organisierte Jugendinitiativen, Schülervertretungen oder Kinder- und Jugendparlamente, die nicht selbst rechtsfähig sind, können eine Förderung über eine Kooperation mit gemeinnützigen Trägern erhalten.
Umfang/Größenordnung? Maximal 8.000€
Fristen: Jeweils bis zum 31.03.2026 und zum 30.09.2026
Name/Ansprechpartner: Deutsches Kinderhilfswerk, Email: foerderung@dkhw.de, Telefon: 03030-869347