Europäischer Sozialfond Plus in Bayern

Berufliche Fortbildung und Vermittlung beruflicher Fähigkeiten

Förderungszweck: Anpassung der Kompetenzen der Beschäftigten an die sich wandelnden Erfordernisse des Arbeitsmarktes und Erhöhung der Beschäftigungssicherheit der Arbeitnehmer/innen

Für wen? Beschäftigte eines antragstellenden Unternehmens

Bundesland? Bayern

Wer kann‘s beantragen? juristische Personen des privaten Rechts bzw. ausschließlich Unternehmen, welche mit Hilfe von Bildungsanbietern ihre eigenen Beschäftigten qualifizieren, auch Kindertageseinrichtungen können nach eingehender Prüfung darunter fallen

Umfang/Größenordnung? zu 50% aus ESFplus-Mitteln

Fristen: solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen

Name/Ansprechpartner: ESF-Verwaltungsbehörde, Fr. Elisabeth Merz, Telefon: 089 / 1261 1376, E-Mail: elisabeth.merz@stmas.bayern.de und Fr. Maria Knoll, Telefon: 089 / 1261 1409, E-Mail: Maria.Knoll@stmas.bayern.de